CCN-Richter ...natürlich mit Service
Lohnbuchhaltung bei CCN-Richter

Lohn- und Gehaltsabrechnungen

Zu den Aufgaben der Lohnbuchhaltung gehören neben der Erstellung der Gehaltsabrechnungen auch die regelmäßigen Meldungen an die Sozialversicherung und das Finanzamt. Dazu zählen die Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweise für die Krankenkassen und Meldungen nach der Datenerfassungs- und Übermittlungsverordnung (DEÜV). Der bürokratische Aufwand wird hierbei leicht unterschätzt.

Wir sorgen mit unserer langjährigen Erfahrung für eine korrekte Abwicklung Ihrer Lohn- und Gehaltabrechnungen. Fokussieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft. Wir übernehmen den Papierkram.

Im Rahmen der monatlichen Abrechnung werden folgende Tätigkeiten durchgeführt:

  • Erfassung der Gehälter bei Gehaltsempfängern und der Stunden bei Stundenlohnempfängern
  • Erfassung der Zeitzuschläge (nach Vorgabe des Mandanten)
  • Erfassung der VWL-Verträge und der betrieblichen Altersvorsorge (Direktversicherung, Pensionskasse, etc.)
  • Erfassung von Pfändungen/Abtretungen etc.
  • Erfassung von AG-Darlehen
  • Erfassung aller abrechnungsrelevanten Daten nach Vorgabe des Mandanten
  • Ermittlung der Netto-/Bruttolöhne (Sozialabgaben, Steuern, etc.)
  • Druck der Lohnscheine und des Monats-Lohnjournals
  • Erzeugung und Druck der Lohnsteueranmeldung und elektronische Übermittlung an die Finanzbehörden
  • Erzeugung und Druck der monatlichen Krankenkassen-Beitragsnachweise und elektronische Übermittlung an die Sozialversicherungsträger
  • Erzeugung und Druck der SV-Monatsmeldungen (Anmeldung, Abmeldung, Umzug, Unterbrechungsmeldung etc.) und elektronische Übermittlung an die Sozialversicherungsträger
  • Erzeugung, Druck und elektronische Übermittlung der Entgeltbescheinigungen an die Sozialversicherungsträger zur U2 für die Berechnung von Krankengeld / Versorgungskrankengeld / Verletztengeld, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes und Mutterschaftsgeld
  • Erzeugung, Druck und elektronische Übermittlung der Erstattungsanträge an die Sozialversicherungsträger zur U1 bei Krankheit
  • Erzeugung, Druck und elektronische Übermittlung vom Entgeltnachweis für die Berufsgenossenschaft
  • Druck von Fibu-Buchungsbelegen und Erzeugung von Übergabedateien in diversen Formaten
  • Belege des Zahlungsverkehrs (Überweisungsjournal, Clearing-Datei zur Übergabe an Ihre Bank mit Begleitzettel oder zum Einlesen in Ihr Online-Banking-Programm)
  • Kostenstellenauswertung nach Arbeitnehmern und Kostenstellen
  • Abrechnung mit den Kontenrahmen SKR03 und SKR04 möglich (bei Bedarf nach eigenen Kontierungen)

Zusätzliche Auswertungen am Jahresende:

  • Jahreslohnkonto und Jahreslohnjournal
  • Jahresmeldungen an die Sozialversicherung
  • UV-Jahresmeldungen für die Berufsgenossenschaft (*)
  • Jahres-Lohnnachweis für die Berufsgenossenschaft (*)
  • Lohnsteuerbescheinigung an die Finanzbehörden (*)

(*) mit elektronischer Übermittlung

Zusätzliche Auswertungen:

  • Personalkostenaufstellung (eine übersichtliche Darstellung aller Lohnkosten)
  • Arbeits- und Zwischenbescheinigung §41b Abs. 2 EStG und §6 Abs. 2 BurlG
  • Arbeitsbescheinigung gem. §312 SGB III (elektronischer Versand an die Agentur für Arbeit)
  • Ausbildungsbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse
  • Bescheinigung über Nebeneinkommen gem. §313 SGB III
  • Einkommenserklärung für den sozialen Wohnungsbau gem. §25 II. WoBauG
  • Verdienstbescheinigung für Gerichte, Angehörige (Arbeitslosenhilfe nach §315 SGBIII), oder die Fehlbelegungsabgabe
  • Neutrale Verdienstbescheinigung
  • Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder Erziehungsgeld gem. §12 Abs. 2 BerzGG

Bitte beachten Sie, dass die Bescheinigungen nur dann korrekt sein können, wenn die benötigten Daten vollständig zur Verfügung stehen. So können beispielsweise nur Verdienste für Monate bescheinigt werden, die bereits über unser System abgerechnet wurden. Die Bescheinigungen werden von uns so an Sie weitergegeben, wie sie sind. Es erfolgt keine manuelle Ergänzung der maschinell erstellten Bescheinigung.